Rechtliche Voraussetzungen

Bei Wallabies handelt es sich nicht um Hunde, Katzen oder Stallhasen, die zu den üblichen Haustieren zählen würden. Für viele Halter stellt sich daher die berechtigte Frage, ob die Haltung von Wallabies irgendwelche rechtlichen Voraussetzungen wie etwa Genehmigungen einzuhalten sind.

Österreich

In Österreich existieren  gesetzliche Vorschriften, die einzuhalten sind. 

Bennetts sind „Wildtiere“, da sie weder zu Haus-noch Heimtieren zählen. Sie können zwar von Privatpersonen gehalten werden, sind jedoch innerhalb von zwei Wochen bei der Bezirksverwaltungsbehörde mittels eines dafür vorgesehenen Formulars anzeigepflichtig  (z.B. Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung/ Zuständigkeiten/ Veterinärwesen/ Tierhaltung/ Wildtiere).

In der zweiten Tierhaltungsverordnung (siehe Punkt 7.2.5. Kängurus (Macropodidae))  sind die besonderen Haltungsvorschriften für unterschiedliche Makropodidenarten definiert. Für das Bennettkänguru ist demnach nur eine Außenanlage notwendig, welche mindestens 300 m2 für maximal 5 Tiere aufweisen muss. Für jedes weitere Tier muss zusätzlich 10% der Fläche vorhanden sein. Bennettkängurus dürfen ganzjährig im Freien gehalten werden, wenn geeignete Unterstände gegen Witterungseinflüsse, wie Regen, Schnee, Wind, Sonneneinstrahlung und Hitze, für alle Tiere gleichzeitig in einem Gehege zur Verfügung stehen. Für alle Arten gilt, dass die Außengehege aus Naturboden mit zusätzlichen Sandflächen zum Abliegen bestehen müssen, die Känguruarten gruppenweise zu halten sind und den Tieren Obst, Gemüse, Heu, Rauhfutter, Kraftfutter, Blätter und Äste anzubieten sind. (2. Tierhaltungsverordnung; Stand 6.10.2013).

Selbst bei Einhaltung der Tierschutzvorschriften sollte als weiterer Punkt mitbedacht werden, dass die Tierhaltung oder die Errichtung eines Unterstandes nicht überall laut Flächenwidmung erlaubt ist (!).

Deutschland

Für die Wallabyhaltung gelten einerseits die allgemeinen Tierschutzbestimmungen (Tierschutzgesetz). Andererseits sind im „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (siehe S 45ff) detaillierte Informationen zu Gehegeanforderungen, klimatischen Bedingungen, Haltungsansprüchen, Tierbestandsmanagement, Fütterung/ Ernährung sowie Pflege und Betreuung angeführt.

Schweiz

In der Schweiz ist die Wallabyhaltung durch die Tiergschutzgesetzgebung geregelt (http://www.vol.be.ch/vol/de/index/veterinaerwesen/ veterinaerwesen/tierschutz.html). Das Gesuch zur Bewilligung der Wildtierhaltung ist mit einem speziellen Formular an die Behörde des Kantons, in dem die Tiere gehalten werden sollen, zu richten. Vorab ist eine Schulung verpflichtend vorgeschrieben (Erlangung des Sachkundenachweises). Wer diese durchführen darf, ist hier nachzulesen ( http://www.blv.admin.ch/themen/tierschutz/00739/ 02594/index.html?lang=de

Für Bennettkängurus kann (wie in Österreich) auf ein Innengehege verzichtet werden (da sie „winterhart“ seien). Für 5 Tiere sind mindestens 200 m2, für jedes weitere Tier zusätzlich je 20 m2 erforderlich. Das Außengehege soll mit sonnigen Freiflächen und Schattenplätzen, der Bodenuntergrund mit Sand, gewachsenem Boden bzw. Rasen ausgestattet sein; es sollen Sandliegeflächen und Staubsuhlen vorhanden sein. Unterstellflächen bei schlechter Witterung müssen angeboten werden. Eine Strukturierung des Geheges mit Baumstämmen, Kunstfelsen oder Pflanzinseln sei erforderlich, damit sich die Tiere zurückziehen könnten.